Versmold (OH). Drei Kastanien an prominentem Platz mitten in Peckeloh haben am Mittwochabend zu einer Grundsatzdiskussion über die Baumschutzsatzung geführt. Nach einer kontroversen Beratung im Planungs- und Umweltausschuss hat der Grundstückseigentümer im zweiten Anlauf die von ihm beantragte Fällgenehmigung erhalten.
Den drei Kastanien vor dem Grundstück an der Straße Peckeloh, auf dem sich auch die Filiale der Stadtsparkasse befindet, wurde ortsbildprägender Charakter bescheinigt. Der Eigentümer hatte ihre Fällung beantragt, weil das Wurzelwerk der Kastanien Schäden auf dem Parkplatz und an einer unterirdischen Drainage verursacht hat. Zudem haben die Baumwurzeln inzwischen die Grundmauern des Gebäudes erreicht, das er schützen wolle. Im Gegenzug zur Fällung hatte der Eigentümer angeboten, drei neue Bäume zu pflanzen.
Die Kastanien gelten nach der 2004 eingeführten Baumschutzsatzung als schützenswert. Einen ersten Antrag auf eine Fällgenehmigung vor fast einem Jahr hatte die Stadt abgelehnt. Umweltberater Norbert Wichmann führte die Gründe dafür nochmals in der Ausschusssitzung an. Demnach bestehe für das Mauerwerk keine akute Gefahr. »Es kann, wie auch die Drainage, mit einer speziellen Folie geschützt werden.« Auch die von den Wurzeln verursachten Anhebung von Gehwegen und Teilen des asphaltierten Parkplatzes seien nicht so gravierend, dass sie eine Gefahr darstellten.
Die Stadtverwaltung blieb bei ihrer Einschätzung, dass eine Fällgenehmigung auf Basis der Baumschutzsatzung derzeit nicht erteilt werden könne. »In vergleichbaren Fällen haben wir solche Anträge auch abgelehnt«, sagte Fachbereichsleiter Hartmut Lüdeling. Die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung seien derzeit nicht gegeben, »vielleicht aber in fünf Jahren«.
Eine Aussage, die bei den Politikern auf Unverständnis stieß. »Der Aufwand für die Schutzmaßnahmen ist recht groß. Wir sollten im Gespräch mit dem Eigentümer und der Stadtsparkasse als Mieterin versuchen, jetzt eine gute Alternativlösung zu finden, die mehr als nur den Ersatz der drei Bäume vorsieht«, schlug SPD-Fraktionschefin Liane Fülling vor. Ausschussvorsitzender Lothar Hogreve (CDU) wurde noch deutlicher: »Es ist nicht zumutbar, dass der Eigentümer jetzt Geld in die Hand nehmen soll, in fünf Jahren der Fall eskaliert und er die Bäume dann fällen darf. Anstatt das Problem auszusitzen, können wir bis dahin wieder ein schönes Ortsbild erreichen.«
Heiner Kamp (FDP) sprach von einem Paradebeispiel, dass zeige wie »unnötig manche Satzungen sind und die Bürger nur gegängelt werden. Es ist anmaßend, dass die Stadt und Teile der Politik darüber entscheiden wollen, was der Eigentümer auf seine Kosten zu machen hat.« Karl Wilhelm Mummert als allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters mahnte zu Objektivität: »Wir haben eine rechtskräftig von der Politik beschlossene Baumschutzsatzung, die wir ordnungsgemäß anzuwenden haben.« Da es sich hier um einen Präzedenzfall handele, ergänzte Lüdeling, sei er dem Ausschuss vorgelegt worden.
Liane Fülling beantragte, die Entscheidung zu vertagen und erst zu klären, wie die Ersatzanpflanzung aussehen könnte. Dieser Antrag wurde mit den Stimmen von CDU und FDP abgelehnt. Die Fällgenehmigung zu erteilen, wurde schließlich von CDU, FDP und UWG gegen die Stimmen der SPD beschlossen.
Quelle: Westfalenblatt vom 29.02.2008

